Rechtsanwaltskanzlei Gerald Wickles
 Scheidung und Scheidungsverfahren:


1. Erfahrungsgemäß bekommen viele erstmalig und häufig auch zum einzigen mal im Leben dann mit dem Gericht zu tun, wenn sie sich scheiden lassen.

Es ist selbstverständlich, dass dies eine belastende Situation ist, wenn zu den Problemen in der Partnerschaft noch der Papierkrieg hinzukommt.

Jedoch zunächst kann ich Sie beruhigen:
Wenn Sie sich ein Haus kaufen verlassen Sie sich darauf, dass der Notar Sie richtig berät und alles Notwendige veranlasst, genauso können Sie sich im Scheidungsverfahren darauf verlassen, dass Ihr Rechtsanwalt alles Notwendige in die Wege leitet.

Um Ihnen die ersten Schritte zu erleichtern und vielleicht bestehende Sorgen zu mindern einige


2. Hinweise zum Scheidungsverfahren:
Dabei kann man sich selbstverständlich über fast alles einig sein oder auch "um jeden Löffel" streiten.

Die Hinweise beziehen sich darauf, wie der Ablauf ist, wenn beide Ehepartner geschieden werden wollen und weitgehend Einigkeit besteht:


a. Einleitung des Scheidungsverfahrens:
Die Scheidung wird dadurch eingeleitet, dass sich ein Partner an einen Rechtsanwalt wendet, also bei einer Kanzlei anruft und einen Termin ausmacht.

Für eine Scheidung ist ein Rechtsanwalt nötig, wobei es ausreicht, wenn nur ein Partner einen Anwalt hat und der andere nicht vertreten ist.

Das ist vor allem bei der so genannten einvernehmlichen Scheidung, wenn sich die Eheleute einig sind, aus Kostengründen sinnvoll.

An diesem ersten Termin geht der Rechtsanwalt an Hand eines Scheidungsformulars alle Fragen durch, die zu klären sind.

Es wird auch geklärt, ob die Kosten der Scheidung selbst gezahlt werden, oder ob die Tragung durch die Staatskasse erfolgt (Prozesskostenhilfe). Die Kosten werden von der Staatskasse getragen, wenn ein niedriges Einkommen und ein geringes Vermögen vorhanden ist.

Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass Sie seit 12 Monaten getrennt leben ( in verschiedenen Wohnungen oder in der gemeinsamen Wohnung) und beide die Scheidung wollen.

Wenn alles geklärt ist, reicht der Rechtsanwalt die Scheidungsantragsschrift beim zuständige Familiengericht ein.


b. Scheidungsverfahren:
Auch wenn eigentlich schon alles klar sein müsste, dauert das Scheidungsverfahren noch ca. 6 Monate.

Es werden nämlich die Rentenansprüche ausgeglichen, der so genannte Versorgungsausgleich. Dafür erhält man  Fragebögen, (ob Kinder erzogen wurden, welche Ausbildung absolviert wurde, wo Sie gearbeitet haben usw.) die Sie entweder selbst oder durch Ihren Rechtsanwalt ausfüllen.

Wenn diese Rentenfragen geklärt sind, kommt der


c. Scheidungstermin:
Der Scheidungstermin selbst ist, wenn keine Streitfälle bestehen nur noch eine Sache von 20 Minuten. Er findet zwar im Gericht statt, ist aber keine Gerichtsverhandlung wie man sie aus dem Fernsehen kennt: In der Regel sind nur die Richterin, der Anwalt und die Eheleute dabei.

Es wird nur noch abgeklärt, ob alles geregelt ist und ob Sie beide geschieden werden wollen.

Die Scheidung wird dann sofort in dem Termin ausgesprochen und ist bei wirksamen Rechtsmittelverzicht sofort-, ansonsten nach einem Monat rechtskräftig.